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  Rostock - Gesellschaft und Politik


Stadtverwaltung und Bürgermeister [Bearbeiten]

Das RathausAn der Spitze der Stadt stand seit dem 13. Jahrhundert der Rat mit zunächst 10, später 24 Ratsherren. Den Vorsitz hatte der Proconsules beziehungsweise Bürgermeister. Im 19. Jahrhundert gab es sogar 3 Bürgermeister. Ab 1925 tragen die Bürgermeister den Titel Oberbürgermeister (Liste der Rostocker Bürgermeister). Dieser wurde über Jahrhunderte vom Rat der Stadt gewählt. Seit 2002 wird er direkt vom Volk gewählt.

Als Vertretung der Bürger gibt es eine Stadtvertretung, die in Rostock die Bezeichnung Bürgerschaft trägt (in anderen Städten heißt dieses Gremium auch Gemeinderat, Stadtverordnetenversammlung oder Rat der Stadt). Die Mitglieder der Bürgerschaft werden von den Bürgern der Stadt auf 5 Jahre gewählt. Nach dem Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde zur Kommunalwahl am 13. Juni 2004 wurden die Mehrheitsverhältnisse in der Rostocker Bürgerschaft unübersichtlich. Die Bürgerschaft besteht derzeit aus 53 Abgeordneten; nach der Bürgerschaftswahl 2009 stellt Die Linke 13, die SPD 10, die CDU 9, Bündnis 90/Die Grünen 5, die FDP und FÜR Rostock – pro OB jeweils 4, der Rostocker Bund 3, die NPD 2 und sonstige 3 (AUFBRUCH 09, GRAUE und SAV). Vorsitzender ist der Präsident der Bürgerschaft. Dieses zusätzliche repräsentative Amt in der Stadt wurde 1990 neben dem Amt des Oberbürgermeisters durch das „Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR“ durch die damalige Volkskammer der DDR eingeführt. Es wurde zunächst hauptamtlich wahrgenommen. Seit der Änderung der Kommunalverfassung 1994 wird es nur noch ehrenamtlich ausgeführt. Der Präsident der Bürgerschaft leitet die Sitzungen, bereitet diese vor und vertritt die Bürgerschaft nach außen. Er repräsentiert zusammen mit dem Oberbürgermeister die Stadt.

Zum Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wurde am 27. Februar 2005 Roland Methling (parteilos) im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewählt.

Quelle: Wikipedia

 

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